Rechtsratgeber für behinderte Menschen und Angehörige aktualisiert

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es:

Der bewährte Rechtsratgeber "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde umfangreich aktualisiert und enthält alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Rechtsänderungen, die zum 1. Januar in Kraft getreten sind.

Auf 50 Seiten erfahren behinderte Menschen und ihre Angehörigen, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden und welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält. Der Ratgeber berücksichtigt dabei insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.

Dargestellt werden auch die Verbesserungen, die das Bundesteilhabegesetz bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Falle des Bezuges von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Hilfe zur Pflege vorsieht. Berücksichtigt wurde ebenfalls das neue Regelbedarfsermittlungsgesetz. Es sieht höhere Regelsätze für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung vor und wirkt sich unter anderem auf die Höhe des Taschengeldes für Heimbewohner aus.
Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthält der Ratgeber ebenfalls. Erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen sie die genannten Leistungen beanspruchen können.

Den Ratgeber finden Sie im Internet unter http://bvkm.de/wp-content/uploads/2017_Mein-Kind-ist-behindert-Final.pdf

Er steht dort kostenlos als Download zur Verfügung. Die gedruckte Version des Ratgebers kann für 1 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, versand@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-15

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